Wer einen Dienstwagen privat nutzen darf, zahlt dafür Steuern. Bei Verbrennern gilt die 1 %-Regelung - und die kann teuer werden. Elektro-Dienstwagen profitieren dagegen von der 0,25 %-Regelung, die monatliche Steuerersparnisse von mehreren hundert Euro erzeugen kann. Wir rechnen das konkret durch.
Wie funktioniert die Dienstwagenbesteuerung in Deutschland?
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil (GWV) als Einkommen versteuern. Die Hoehe richtet sich nach dem Bruttolistenpreis (BLP) des Fahrzeugs - also dem Neupreis inklusive Sonderausstattung, unabhaengig davon, ob das Auto neu oder gebraucht gekauft wurde.
Der GWV wird monatlich zum Gehalt addiert und mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert. Hinzu kommt die 0,03-%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (pro Kilometer Entfernung x 0,03 % x BLP).
1 % vs. 0,25 % - der entscheidende Unterschied
| Parameter | Verbrenner (ICE/PHEV*) | Elektro (BEV) |
|---|---|---|
| Regelung | 1,0 % | 0,25 % |
| GWV pro Monat (BLP 70.000 EUR) | 700 EUR | 175 EUR |
| Steuer/Monat (Steuersatz 42 %) | 294 EUR | 73,50 EUR |
| Steuerersparnis pro Monat | 220,50 EUR | |
| Steuerersparnis pro Jahr | 2.646 EUR | |
* PHEV: 0,5 %-Regelung bei BLP bis 70.000 EUR. Reine Hybride (HEV) ohne externen Ladeanschluss: volle 1 %-Regelung. BEV: 0,25 %-Regelung bei BLP bis 70.000 EUR (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Rechenbeispiel: BMW iX1 als Dienstwagen
Der BMW iX1 xDrive30 hat einen Bruttolistenpreis von rund 70.000 EUR (Basispreis inkl. typischer Ausstattung). Damit liegt er genau an der Grenze für die 0,25 %-Regelung.
| Position | BMW X1 xDrive23d (Diesel) | BMW iX1 xDrive30 (BEV) |
|---|---|---|
| Bruttolistenpreis | 55.000 EUR | 70.000 EUR |
| Regelung | 1,0 % | 0,25 % |
| Geldwerter Vorteil / Monat | 550 EUR | 175 EUR |
| Steuerbelastung / Monat (42 %) | 231 EUR | 73,50 EUR |
| Netto-Mehrkosten Fahrzeug / Monat | - | +15 EUR (teurer) |
| Monatliche Steuerersparnis BEV | +157,50 EUR netto | |
| Jaehrliche Steuerersparnis | +1.890 EUR | |
Der iX1 kostet als Listenpreis mehr als der Diesel-X1, aber dank der 0,25 %-Regelung zaehlt der Arbeitnehmer monatlich deutlich weniger an Steuern. Ueber 3 Jahre Dienstzeit summiert sich das auf rund 5.670 EUR netto gespart - allein durch die steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils.
Die 70.000-EUR-Grenze: Was gilt ab 2024?
Fuer die 0,25 %-Regelung gilt eine Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 EUR (ab dem Anschaffungsjahr 2024, gueltig auch 2026). Liegt der BLP darüber, greift die 0,5 %-Regelung - also immer noch die Haelfte des Verbrenner-Satzes, aber nicht mehr das Viertel.
| BEV Bruttolistenpreis | Anwendbare Regelung | GWV-Satz |
|---|---|---|
| Bis 70.000 EUR | 0,25 %-Regelung | 0,25 % / Monat |
| Ueber 70.000 EUR | 0,5 %-Regelung | 0,5 % / Monat |
| Verbrenner (alle Preisklassen) | 1 %-Regelung | 1,0 % / Monat |
Fahrtenbuch als Alternative
Wer das Fahrzeug selten privat nutzt, kann alternativ ein Fahrtenbuch fuehren und den tatsaechlichen Privatanteil versteuern. Das ist aufwendiger, lohnt sich aber bei unter 20 % Privatnutzung - unabhaengig vom Antrieb. Fuer Vielfahrer mit hohem Privatanteil ist die pauschale Regelung meist günstiger.
Ladekosten als geldwerter Vorteil?
Zahlt der Arbeitgeber das Laden des Elektro-Dienstwagens - auch an der privaten Wallbox - gilt ein steuerlicher Sachbezugswert. Seit 2021 koennen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 30 EUR/Monat (nur AC-Laden) bzw. 70 EUR/Monat (AC + DC) steuer- und sozialversicherungsfrei als Ladekostenpauschale zahlen (§ 3 Nr. 46 EStG). Das ist ein weiterer Vorteil gegenueber dem Verbrenner-Dienstwagen.
Fazit: Elektro-Dienstwagen rechnet sich für Gutverdiener besonders
Je hoeher der persoenliche Steuersatz, desto groesser die Ersparnis. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % (plus Soli) spart ein Arbeitnehmer mit einem BEV-Dienstwagen unter 70.000 EUR BLP mehrere hundert Euro netto pro Monat gegenueber einem gleichwertigen Verbrenner. In Kombination mit günstigem Firmenladen kann das den hoeheren Kaufpreis eines Elektrofahrzeugs vollstaendig kompensieren.
Wichtig: Die Regelungen gelten für reine Elektrofahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride (PHEV) profitieren von der 0,5 %-Regelung, klassische Hybride (HEV) von der vollen 1 %-Regelung.
Berechne deine persoenliche Steuerersparnis und den vollstaendigen TCO deines naechsten Dienstwagens: Zum TCO-Rechner.
Rechtshinweis: Alle Angaben ohne Gewaehr. Die steuerliche Behandlung haengt vom Einzelfall ab. Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Fahrzeugbesteuerung), § 3 Nr. 46 EStG (Ladestrom), BMF-Schreiben vom 05.11.2021, ADAC Dienstwagen-Ratgeber 03/2026. Bruttolistenpreise BMW AG, Stand Maerz 2026.